Verhinderungspflege oder Urlaubspflege
Regelmäßig finden im Haus ökumenische Gottesdienste statt. Die Bewohner würdigen das Engagement der Kirchengemeinden mit regem Besuch.
Ist eine Pflegeperson wegen Erholungsurlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegekasse die Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für längstens sechs Wochen je Kalenderjahr bis zu max. 2.418 €. Voraussetzung ist, dass eine Pflegeperson der Pflegekasse gemeldet ist und die Pflegeperson den Pflegebedürftigen vor der erstmaligen Verhinderung mindestens sechs Monate lang in seiner häuslichen Umgebung gepflegt hat.