Kurzzeitpflege
Eine willkommene Abwechslung im Alltag ist der wöchentliche Besuch der Therapiehunde Frodo und Betty.
Kann die häusliche Pflege zeitweise nicht im erforderlichen Umfang erbracht werden, besteht für die Dauer von vier Wochen mit einem Zuschuss bis zu 1.612 € pro Jahr zusätzlich ein Anspruch auf Kurzzeitpflege. Die Leistungen umfassen die Grundpflege, die medizinische Behandlungspflege und die soziale Betreuung. Im Gegensatz zur Verhinderungspflege gibt es keine „Wartezeit“. Die Kurzzeitpflege kann damit auch gleich bei Beginn der Pflegebedürftigkeit in Anspruch genommen werden.
Sollten die vier Wochen nicht ausreichend sein, kann die Kurzzeitpflege auf bis zu acht Wochen mit einem Zuschuss von max. 3.224 € ausgedehnt werden. Voraussetzung ist, dass ein Anspruch auf Verhinderungspflege besteht. Der so für die Kurzzeitpflege in Anspruch genommene Erhöhungsbetrag wird auf den Leistungsbetrag der Verhinderungspflege angerechnet.
Am historischen Radio lässt es sich gut in Erinnerungen schwelgen – selbst der Zerrwanst funktioniert noch.
Unsere Küche bietet nicht nur Herzhaftes, sondern auch leckere Süßspeisen.